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Ausstellungsordnung

internationale Bogen- und Messermachermesse

Hotel Lochmühle GmbH

 

1. Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Fachmesse

für die Präsentation und den Verkauf von Bogensportartikeln, Messern, Outdoorausrüstung und

artverwandter Artikel. Wir legen Wert auf die Professionalität der Aussteller und die Qualität der

angebotenen Waren. Der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH kann deshalb eine Auswahl unter

den Aussteller- Interessenten bezüglich ihrer Zulassung treffen (oder sie auch ggf. ablehnen),

· wenn Qualität und Professionalität des Ausstellers offensichtlich nicht gegeben ist,

· wenn sich abzeichnet, dass die Nachfrage nach Ausstellerflächen das Angebot übertrifft,

· wenn bestimmte Warengruppen über- oder unterrepräsentiert sind und somit die Ausgewogenheit

des Angebots gefährdet wird. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter hier nach Einzelfall.

 

2. Die Aussteller können sowohl gewerblich als auch nicht gewerblich sein. Über ihren Status

müssen die Aussteller die Veranstalter wahrheitsgemäß informieren. Betreiber von

Neuwarengeschäften müssen entweder im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein oder ein

feststehendes Gewerbe bei ihrem jeweils zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben (eine

entsprechende Bescheinigung sollte der Aussteller/die Ausstellerin vorweisen können).

Grundsätzlich ist jede/-r Aussteller/-in für die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen zum Feilbieten

und/oder Verkauf irgendwelcher Waren selbst verantwortlich.

 

3. Die Ausstellerfläche liegt auf dem Gelände der Hotel Lochmühle GmbH und ist wie auf dem

Messeplan beschrieben. Die Aussteller haben sich an die zugewiesene Fläche zu halten.

Parkplätze für Aussteller die eine Fläche im Zelt gebucht haben befinden sich direkt auf dem

Gelände (Plan Austellerparkplatz Zeltstände). Für Aussteller die eine Freifläche gebucht haben ist

ein Parkplatz direkt auf dieser Fläche möglich – nach Anmeldung. Sämtliche Zufahrten, Laufwege und

Rettungswege sowie Zugänge sind freizuhalten. Es gilt ein absolutes Parkverbot für Diese.

 

4. Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner

Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern

kommt. Bei Nichteinhalten hat der Veranstalter die Möglichkeit, Maßnahmen gegen diese

Personen einzuleiten und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen, um diese von der

Veranstaltung auszuschließen ohne jegliche Rückerstattungen.

4.1 Insbesondere Anbieter von Waren, welche unter das Waffenrecht fallen (z.B. Hieb- und

Stichwaffen, Messer von Klingenlängen über 12 cm, vgl. Waffengesetz §42a) sind verpflichtet,

diese Waren gegen unkontrollierten Zugriff von Besucherseite her zu schützen. Der Verkäufer

muss den Kunden bei Interesse an diesen Waren darüber informieren, dass diese unter das

Waffenrecht fallen. Beim Verkauf soll dieser Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis

transportiert werden.

 

5. Es dürfen keine Tonträger allgemeinen Inhalts betrieben werden.

 

6. Der Verkauf von Pornographie ist untersagt.

 

7. Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz eingenommen werden, es besteht kein

Anspruch auf einen bestimmten Platz.

 

8. Es dürfen keine Waren angeboten werden, welche strafbaren Inhalts sind (z.B. NS-Symbole

etc.); s. hierzu auch § 86 a StGB.

 

9. Einzelheiten der geschäftlichen Abläufe zwischen Aussteller und Veranstalter sind in den AGBs

Und/oder im Ausstellungsvertag festgelegt.

 

10. Den Anweisungen der Veranstalter und deren autorisierten Helfer ist Folge zu leisten.

 

11. Die Messe ist am Samstag des Messewochenendes von 10.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag von

10.00 bis 17.00 Uhr für Kunden und Verkauf geöffnet.

 

12. Zum Testen von Bögen werden Schießstände mit FITA Scheiben sowie 3D Zielen

eingerichtet sein. Der Veranstalter beauftragt eine autorisierte Person mit der dortigen Aufsicht, deren Anweisung ist Folge zu leisten. Es gelten die Regeln des Deutschen Schützenbunds (DSB).

Sicherheit hat oberste Priorität.

 

13. Aussteller haben ihren Platz am Verkaufsstand an den Verkaufstagen bis 10:00 Uhr

einzunehmen. Nach Beendigung der Messe müssen sie ihren Stand so verlassen wie vorgefunden.

Erst nach Beendigung der Messe - am Sonntag um 17:00 Uhr - dürfen Aussteller ihre

Stände abbauen.

 

14. Die Bestimmungen aus der Ausstellungsordnung sind für alle Vertragspartner bindend.

Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Veranstalter zur Änderung der Ausstellungsordnung

berechtigt. Zusätzlich zu dieser gilt für die Campingflächen und das Messegelände eine Nachtruhe

ab 23:00 Uhr. Für Lagerfeuer gilt, dass Diese nur in Verbindung mit einer Unterschale im

Außenbereich erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum

Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.

 

15. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Für sonstige

Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung

seitens eines Messeteilnehmers oder Messebesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle

GmbH nicht. Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss dieser für

entstandene Schäden haften.

 

16. Bei Verstößen gegen die Marktordnung oder AGBs der Hotel Lochmühle GmbH dürfen die

Veranstalter Maßnahmen bis hin zum Marktverweis durchführen, ohne Anspruch auf

Ersatzansprüche oder Rückzahlungen.

 

17. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Veranstaltung ist das für

Eigeltingen zuständige Gericht.

Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Veranstaltung der 


Hotel Lochmühle GmbH 
Erlebnisgastronomie

Hinterdorfstraße 44 
D-78253 Eigeltingen

Telefon: +49 7774 9393 0 
Telefax: +49 7774 9393 93
E-Mail: info@erlebnisgastronomie.de
Internet: www.erlebnisgastronomie.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christofer Bihler
Registergericht: Amtsgericht Freiburg 
Registernummer: HRB 590315

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 179513448
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Christofer Bihler (Anschrift wie oben)

Bankverbindung:

Volksbank Stockach 
BLZ: 690 61800 
Kto.Nr.: 42 16 21 24    
IBAN-Nr.: DE 5969 0618 0000 4216 2124 
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