Ausstellungsordnung
internationale Bogen- und Messermachermesse
Hotel Lochmühle GmbH
1. Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Fachmesse
für die Präsentation und den Verkauf von Bogensportartikeln, Messern, Outdoorausrüstung und
artverwandter Artikel. Wir legen Wert auf die Professionalität der Aussteller und die Qualität der
angebotenen Waren. Der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH kann deshalb eine Auswahl unter
den Aussteller- Interessenten bezüglich ihrer Zulassung treffen (oder sie auch ggf. ablehnen),
· wenn Qualität und Professionalität des Ausstellers offensichtlich nicht gegeben ist,
· wenn sich abzeichnet, dass die Nachfrage nach Ausstellerflächen das Angebot übertrifft,
· wenn bestimmte Warengruppen über- oder unterrepräsentiert sind und somit die Ausgewogenheit
des Angebots gefährdet wird. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter hier nach Einzelfall.
2. Die Aussteller können sowohl gewerblich als auch nicht gewerblich sein. Über ihren Status
müssen die Aussteller die Veranstalter wahrheitsgemäß informieren. Betreiber von
Neuwarengeschäften müssen entweder im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein oder ein
feststehendes Gewerbe bei ihrem jeweils zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben (eine
entsprechende Bescheinigung sollte der Aussteller/die Ausstellerin vorweisen können).
Grundsätzlich ist jede/-r Aussteller/-in für die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen zum Feilbieten
und/oder Verkauf irgendwelcher Waren selbst verantwortlich.
3. Die Ausstellerfläche liegt auf dem Gelände der Hotel Lochmühle GmbH und ist wie auf dem
Messeplan beschrieben. Die Aussteller haben sich an die zugewiesene Fläche zu halten.
Parkplätze für Aussteller die eine Fläche im Zelt gebucht haben befinden sich direkt auf dem
Gelände (Plan Austellerparkplatz Zeltstände). Für Aussteller die eine Freifläche gebucht haben ist
ein Parkplatz direkt auf dieser Fläche möglich – nach Anmeldung. Sämtliche Zufahrten, Laufwege und
Rettungswege sowie Zugänge sind freizuhalten. Es gilt ein absolutes Parkverbot für Diese.
4. Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner
Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern
kommt. Bei Nichteinhalten hat der Veranstalter die Möglichkeit, Maßnahmen gegen diese
Personen einzuleiten und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen, um diese von der
Veranstaltung auszuschließen ohne jegliche Rückerstattungen.
4.1 Insbesondere Anbieter von Waren, welche unter das Waffenrecht fallen (z.B. Hieb- und
Stichwaffen, Messer von Klingenlängen über 12 cm, vgl. Waffengesetz §42a) sind verpflichtet,
diese Waren gegen unkontrollierten Zugriff von Besucherseite her zu schützen. Der Verkäufer
muss den Kunden bei Interesse an diesen Waren darüber informieren, dass diese unter das
Waffenrecht fallen. Beim Verkauf soll dieser Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis
transportiert werden.
5. Es dürfen keine Tonträger allgemeinen Inhalts betrieben werden.
6. Der Verkauf von Pornographie ist untersagt.
7. Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz eingenommen werden, es besteht kein
Anspruch auf einen bestimmten Platz.
8. Es dürfen keine Waren angeboten werden, welche strafbaren Inhalts sind (z.B. NS-Symbole
etc.); s. hierzu auch § 86 a StGB.
9. Einzelheiten der geschäftlichen Abläufe zwischen Aussteller und Veranstalter sind in den AGBs
Und/oder im Ausstellungsvertag festgelegt.
10. Den Anweisungen der Veranstalter und deren autorisierten Helfer ist Folge zu leisten.
11. Die Messe ist am Samstag des Messewochenendes von 10.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag von
10.00 bis 17.00 Uhr für Kunden und Verkauf geöffnet.
12. Zum Testen von Bögen werden Schießstände mit FITA Scheiben sowie 3D Zielen
eingerichtet sein. Der Veranstalter beauftragt eine autorisierte Person mit der dortigen Aufsicht, deren Anweisung ist Folge zu leisten. Es gelten die Regeln des Deutschen Schützenbunds (DSB).
Sicherheit hat oberste Priorität.
13. Aussteller haben ihren Platz am Verkaufsstand an den Verkaufstagen bis 10:00 Uhr
einzunehmen. Nach Beendigung der Messe müssen sie ihren Stand so verlassen wie vorgefunden.
Erst nach Beendigung der Messe - am Sonntag um 17:00 Uhr - dürfen Aussteller ihre
Stände abbauen.
14. Die Bestimmungen aus der Ausstellungsordnung sind für alle Vertragspartner bindend.
Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Veranstalter zur Änderung der Ausstellungsordnung
berechtigt. Zusätzlich zu dieser gilt für die Campingflächen und das Messegelände eine Nachtruhe
ab 23:00 Uhr. Für Lagerfeuer gilt, dass Diese nur in Verbindung mit einer Unterschale im
Außenbereich erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum
Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.
15. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Für sonstige
Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung
seitens eines Messeteilnehmers oder Messebesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle
GmbH nicht. Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss dieser für
entstandene Schäden haften.
16. Bei Verstößen gegen die Marktordnung oder AGBs der Hotel Lochmühle GmbH dürfen die
Veranstalter Maßnahmen bis hin zum Marktverweis durchführen, ohne Anspruch auf
Ersatzansprüche oder Rückzahlungen.
17. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Veranstaltung ist das für
Eigeltingen zuständige Gericht.
Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Veranstaltung der
Hotel Lochmühle GmbH
Erlebnisgastronomie
Hinterdorfstraße 44
D-78253 Eigeltingen
Telefon: +49 7774 9393 0
Telefax: +49 7774 9393 93
E-Mail: info@erlebnisgastronomie.de
Internet: www.erlebnisgastronomie.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christofer Bihler
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Registernummer: HRB 590315
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 179513448
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Christofer Bihler (Anschrift wie oben)
Bankverbindung:
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BLZ: 690 61800
Kto.Nr.: 42 16 21 24
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