Ausstellervertrag
Mit der Standanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Messeteilnehmer den
Abschluss eines Ausstellervertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich oder per
Email vorgenommen werden. Der Ausstellervertrag kommt mit dem Zugang der unterschriebenen
Anmeldebestätigung beim Messeveranstalter Hotel Lochmühle GmbH zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung
der Messe für den Messezeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Anmeldebestätigung/Rechnung.
Leistungen und Zahlung
Der Messeveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren
Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der
Messeveranstalter den Messeteilnehmer/Aussteller unverzüglich unterrichten. Eine Zahlung ist
innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung der Rechnung bzw. Angebots (nur nach einer
Bestätigung der Ausstelleranmeldung aufgrund des bereits zugesandten Angebots) zu leisten,
Ausnahmen sind nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.
Rücktritt seitens des Messeteilnehmers/Ausstellers
Der Aussteller kann jederzeit vor Messebeginn von der Messeteilnahme zurücktreten. Es wird
empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei
Rücktritt vom 20. Tag bis zum letzten Werktag vor Messebeginn sind keine Rückzahlungen möglich.
Der Gesamtbetrag bei Abschluss eines Ausstellervertrages ist innerhalb von zwei Wochen nach
der Messe fällig. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend
zu machen, die (soweit kein Ersatz- Messeteilnehmer gestellt wird) in Prozent der auf den
Aussteller/Messeteilnehmer entfallenden Ausstellergebühr wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt (bezieht sich auf den verabredeten Gesamtpreis) • vom 50. Tag bis zum 31.
Tag vor Messebeginn 25%, • vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Messetermin 50%, • vom 20. Tag bis
zum letzten Werktag vor Messetermin 100%, • am Tag des Messeantritts, bei Nichterscheinen und
Stornierung nach Messebeginn ebenfalls 100%.
Rücktritt seitens des Messeveranstalters
Die Firma Hotel Lochmühle GmbH ist bei (im Fall des Falles aufzuführenden) schwerwiegenden
Gründen (z.B. Mangel an Messeteilnehmern) berechtigt, die Messe bis zu 30 Tage vor
Messebeginn abzusagen. Eine bereits von einem Aussteller gezahlte Gebühr wird in diesem Fall
unverzüglich erstattet.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Messe nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt unvorhersehbar
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den
Ausstellervertrag kündigen. Bei Kündigung vor Messebeginn erhält der Aussteller die gezahlte
Ausstellergebühr unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits
erbrachte Leistungen kann die Firma Hotel Lochmühle GmbH ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Messe, kann der Ausstellervertrag
ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Firma Hotel Lochmühle
GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag
aus den genannten Gründen gekündigt, hat die Firma Hotel Lochmühle GmbH einen
Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Messedienstleistungen.
Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH
bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Ausstellerordnung sowie gegen
gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf.
Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.
Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB
(Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein
Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen),
§ 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB
(Volksverhetzung), zu denen die Vertragspartner nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung
schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl
er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe von
50.000,00 € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer
Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Haftung
Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Der übliche Ablauf der Messe
ist bei der Allianz versichert. Für sonstige Schadenersatzansprüche wegen Sach- und
Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung seitens eines Messeteilnehmers oder
Messebesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle GmbH nicht (bitte informieren Sie sich
bei Ihrer Haftpflichtversicherung). Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss
dieser für entstandene Schäden haften.
Betreten der Mietflächen
Der Veranstalter oder seine Beauftragten steht das Betreten sämtlicher im Vertag aufgeführten
Flächen oder Räume jederzeit frei.
Datenschutz
Die Details zu Datenschutzrechtlichen Themen finden sie unter: www.bogenmesse.de/datenschutz
Marktordnung
Die Details zu Datenschutzrechtlichen Themen finden sie unter: www.bogenmesse.de/marktordnung
Ausstellungsordnung
Die Bestimmungen aus der Ausstellungsordnung sind für alle Vertragspartner bindend.
Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Veranstalter zur Änderung der Ausstellungsordnung
berechtigt. Zusätzlich zu dieser gilt für die Campingflächen und das Messegelände eine Nachtruhe
ab 23:00 Uhr. Für Lagerfeuer gilt, dass diese nur in Verbindung mit einer Unterschale im
Außenbereich erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum
Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Ausstellerverträgen individuelle
Vereinbarungen getroffen werden.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Eigeltingen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertag ist das für
Eigeltingen zuständige Gericht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Das gleiche gilt für Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,
an der Vereinbarung von Bestimmungen mitzuwirken, die durch ein der wirksamen Bestimmungen
rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
Sind Bestimmungen dieses Vertrages auslegungs- und ergänzungsbedürftig, so hat die
Auslegung und Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie der Geste, Inhalt und Zweck des
Verlages bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Parteien bei
Abschluss dieses Vertrages getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder
Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Dies gilt entsprechend, wenn dieser Vertag Lücken
aufweist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen und des Geschäftsführers ist ausgeschlossen.
- Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens, Rückgriffs oder anderer Maßnahmen gegen den Veranstalter, dessen Geschäftsführer und Helfer soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Die Teilnahme unter Alkohol und Drogen ist strengstens verboten.
- Fahrzeuge die von Ihnen bewegt werden, unterliegen in bestimmten Bereichen der Stvo.
- Bei Benutzung müssen Sie selbst Ihre Fahrtauglichkeit in Bezug auf Alkohol- oder Ähnlichem prüfen.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Es besteht Helmpflicht!
- Der Sicherheitsabstand muss zu jeder Zeit so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird!
- Besondere Veranstaltungen können mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Veranstalters ausgeschlossen.
- Nutzungsrechte zur Veröffentlichung und Verwertung von Foto- und Videoaufnahmen welche während der Veranstaltung gemacht werden liegen unbeschränkt bei der Lochmühle GmbH.
- Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Gegenstände wie Fotos, Handys, Brillen, Mützen, etc.
- Vorkommnisse / Unfälle sind in jedem Falle vor Verlassen des Geländes zu melden. Bei Nichtbeachtung lehnen wir jegliche Haftung und/oder Ansprüche ab.
- Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer bei der Anreise keinen Alkohol konsumieren – da wir Sie sonst von den Veranstaltungen ausschließen müssen.
- Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist auf dem Betriebsgelände und Parkplatz nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen zwingen Sie uns, ein Korkgeld von mindestens ab € 100,00 zu verlangen.
- Unsere Unternehmensphilosophie ist es, unseren Gästen einen fröhlichen und schönen Aufenthalt zu bieten. Schwierigkeiten bereiten uns Gruppen, die ihren Ausflug unter das Motto „Rücksichtsloses Austoben“ stellen.
- Wir bieten mit den Scheunenfesten den Freiraum, lange und ausgiebig feiern zu können, im Gegenzug verlangen wir ab 22:00 Uhr im Hotel und im Hofbereich zum Schutz unserer Gäste, absolute Ruhe.
- Werden die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unsachgemäß verunreinigt, erheben wir eine Reinigungsgebühr ab € 50,-.
Rücktritt durch den Kunden, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen und Änderung der Personenzahl
- Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Lochmühle GmbH.
- Bis 46 Tage vor der Veranstaltung wird die geleistete Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Die Rücktritts- bzw. Anpassungspauschale beträgt ab 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35% der ursprünglich gebuchten Leistungen.
- Ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%.
- Ab 15 Tage 100% des vereinbarten Veranstaltungspreises.
- Bei Nichtantritt ohne vorherige Absage ebenfalls 100%.
- Eine Anpassung der Teilnehmerzahl erfolgt auf der Grundlage der oben genannten Regelungen – in schriftlicher Form.
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl kann allerdings nur bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten vorgenommen werden.
- Beachten Sie dass die zuletzt höchst gemeldete Personenanzahl abgerechnet wird wenn weniger Personen anreisen!
- Die Anzahlung wird bei der Berechnung berücksichtigt.
- Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden.
- Bei Umbuchungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Damit Ihnen keine Stornokosten entstehen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Hochzeitsversicherung.
- Abschluss-Abrechnung vor Ort in Bar oder mit EC-,Visa- oder Master-Karte.
- Abrechnung per Rechnungsstellung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung beider Geschäftspartner.
[Bitte beachten Sie dass individuelle AGBs bei Vertragsabschluß möglich sind.]
Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Veranstaltung der
Hotel Lochmühle GmbH
Erlebnisgastronomie
Hinterdorfstraße 44
D-78253 Eigeltingen
Telefon: +49 7774 9393 0
Telefax: +49 7774 9393 93
E-Mail: info@erlebnisgastronomie.de
Internet: www.erlebnisgastronomie.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christofer Bihler
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Registernummer: HRB 590315
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 179513448
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Christofer Bihler (Anschrift wie oben)
Bankverbindung:
Volksbank Stockach
BLZ: 690 61800
Kto.Nr.: 42 16 21 24
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