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Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Veranstaltung der 


Hotel Lochmühle GmbH 
Erlebnisgastronomie

Hinterdorfstraße 44 
D-78253 Eigeltingen

Telefon: +49 7774 9393 0 
Telefax: +49 7774 9393 93
E-Mail: info@erlebnisgastronomie.de
Internet: www.erlebnisgastronomie.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christofer Bihler
Registergericht: Amtsgericht Freiburg 
Registernummer: HRB 590315

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 179513448
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Christofer Bihler (Anschrift wie oben)

Bankverbindung:

Volksbank Stockach 
BLZ: 690 61800 
Kto.Nr.: 42 16 21 24    
IBAN-Nr.: DE 5969 0618 0000 4216 2124 
BIC-Code: GENODE61UBE

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Ausstellervertrag

Mit der Standanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Messeteilnehmer den

Abschluss eines Ausstellervertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich oder per

Email vorgenommen werden. Der Ausstellervertrag kommt mit dem Zugang der unterschriebenen

Anmeldebestätigung beim Messeveranstalter Hotel Lochmühle GmbH zustande.

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung

der Messe für den Messezeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der

Anmeldebestätigung/Rechnung.

 

Leistungen und Zahlung

Der Messeveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren

Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der

Messeveranstalter den Messeteilnehmer/Aussteller unverzüglich unterrichten. Eine Zahlung ist

innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung der Rechnung bzw. Angebots (nur nach einer

Bestätigung der Ausstelleranmeldung aufgrund des bereits zugesandten Angebots) zu leisten,

Ausnahmen sind nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

 

Rücktritt seitens des Messeteilnehmers/Ausstellers

Der Aussteller kann jederzeit vor Messebeginn von der Messeteilnahme zurücktreten. Es wird

empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei

Rücktritt vom 20. Tag bis zum letzten Werktag vor Messebeginn sind keine Rückzahlungen möglich.

Der Gesamtbetrag bei Abschluss eines Ausstellervertrages ist innerhalb von zwei Wochen nach

der Messe fällig. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend

zu machen, die (soweit kein Ersatz- Messeteilnehmer gestellt wird) in Prozent der auf den

Aussteller/Messeteilnehmer entfallenden Ausstellergebühr wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt (bezieht sich auf den verabredeten Gesamtpreis) • vom 50. Tag bis zum 31.

Tag vor Messebeginn 25%, • vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Messetermin 50%, • vom 20. Tag bis

zum letzten Werktag vor Messetermin 100%, • am Tag des Messeantritts, bei Nichterscheinen und

Stornierung nach Messebeginn ebenfalls 100%.

 

Rücktritt seitens des Messeveranstalters

Die Firma Hotel Lochmühle GmbH ist bei (im Fall des Falles aufzuführenden) schwerwiegenden

Gründen (z.B. Mangel an Messeteilnehmern) berechtigt, die Messe bis zu 30 Tage vor

Messebeginn abzusagen. Eine bereits von einem Aussteller gezahlte Gebühr wird in diesem Fall

unverzüglich erstattet.

 

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Messe nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt unvorhersehbar

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den

Ausstellervertrag kündigen. Bei Kündigung vor Messebeginn erhält der Aussteller die gezahlte

Ausstellergebühr unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits

erbrachte Leistungen kann die Firma Hotel Lochmühle GmbH ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Messe, kann der Ausstellervertrag

ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Firma Hotel Lochmühle

GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag

aus den genannten Gründen gekündigt, hat die Firma Hotel Lochmühle GmbH einen

Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Messedienstleistungen.

 

Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH

bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Ausstellerordnung sowie gegen

gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf.

Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.

 

Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB

(Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein

Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger

Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen),

§ 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB

(Volksverhetzung), zu denen die Vertragspartner nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung

schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl

er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe von

50.000,00 € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer

Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

 

Haftung

Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Der übliche Ablauf der Messe

ist bei der Allianz versichert. Für sonstige Schadenersatzansprüche wegen Sach- und

Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung seitens eines Messeteilnehmers oder

Messebesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle GmbH nicht (bitte informieren Sie sich

bei Ihrer Haftpflichtversicherung). Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss

dieser für entstandene Schäden haften.

 

Betreten der Mietflächen

Der Veranstalter oder seine Beauftragten steht das Betreten sämtlicher im Vertag aufgeführten

Flächen oder Räume jederzeit frei.

 

Datenschutz

Die Details zu Datenschutzrechtlichen Themen finden sie unter: www.bogenmesse.de/datenschutz

 

Marktordnung

Die Details zu Datenschutzrechtlichen Themen finden sie unter: www.bogenmesse.de/marktordnung

 

Ausstellungsordnung

Die Bestimmungen aus der Ausstellungsordnung sind für alle Vertragspartner bindend.

Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Veranstalter zur Änderung der Ausstellungsordnung

berechtigt. Zusätzlich zu dieser gilt für die Campingflächen und das Messegelände eine Nachtruhe

ab 23:00 Uhr. Für Lagerfeuer gilt, dass diese nur in Verbindung mit einer Unterschale im

Außenbereich erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum

Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.

 

Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Ausstellerverträgen individuelle

Vereinbarungen getroffen werden.

 

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Eigeltingen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertag ist das für

Eigeltingen zuständige Gericht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform. Das gleiche gilt für Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung

dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,

an der Vereinbarung von Bestimmungen mitzuwirken, die durch ein der wirksamen Bestimmungen

rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

Sind Bestimmungen dieses Vertrages auslegungs- und ergänzungsbedürftig, so hat die

Auslegung und Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie der Geste, Inhalt und Zweck des

Verlages bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Parteien bei

Abschluss dieses Vertrages getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder

Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Dies gilt entsprechend, wenn dieser Vertag Lücken

aufweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen und des Geschäftsführers ist ausgeschlossen.
  2. Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens, Rückgriffs oder anderer Maßnahmen gegen den Veranstalter, dessen Geschäftsführer und Helfer soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Die Teilnahme unter Alkohol und Drogen ist strengstens verboten.
  4. Fahrzeuge die von Ihnen bewegt werden, unterliegen in bestimmten Bereichen der Stvo.
  5. Bei Benutzung müssen Sie selbst Ihre Fahrtauglichkeit in Bezug auf Alkohol- oder Ähnlichem prüfen.
  6. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  7. Es besteht Helmpflicht!
  8. Der Sicherheitsabstand muss zu jeder Zeit so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird!
  9. Besondere Veranstaltungen können mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Veranstalters ausgeschlossen.
  10. Nutzungsrechte zur Veröffentlichung und Verwertung von Foto- und Videoaufnahmen welche während der Veranstaltung gemacht werden liegen unbeschränkt bei der Lochmühle GmbH.
  11. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Gegenstände wie Fotos, Handys, Brillen, Mützen, etc.
  12. Vorkommnisse / Unfälle sind in jedem Falle vor Verlassen des Geländes zu melden. Bei Nichtbeachtung lehnen wir jegliche Haftung und/oder Ansprüche ab.
  13. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer bei der Anreise keinen Alkohol konsumieren – da wir Sie sonst von den Veranstaltungen ausschließen müssen.
  14. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist auf dem Betriebsgelände und Parkplatz nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen zwingen Sie uns, ein Korkgeld von mindestens ab € 100,00 zu verlangen.
  15. Unsere Unternehmensphilosophie ist es, unseren Gästen einen fröhlichen und schönen Aufenthalt zu bieten. Schwierigkeiten bereiten uns Gruppen, die ihren Ausflug unter das Motto „Rücksichtsloses Austoben“ stellen.
  16. Wir bieten mit den Scheunenfesten den Freiraum, lange und ausgiebig feiern zu können, im Gegenzug verlangen wir ab 22:00 Uhr im Hotel und im Hofbereich zum Schutz unserer Gäste, absolute Ruhe.
  17. Werden die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unsachgemäß verunreinigt, erheben wir eine Reinigungsgebühr ab € 50,-.

 

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen und Änderung der Personenzahl

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Lochmühle GmbH.
  2. Bis 46 Tage vor der Veranstaltung wird die geleistete Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  3. Die Rücktritts- bzw. Anpassungspauschale beträgt ab 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35% der ursprünglich gebuchten Leistungen.
  4. Ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%.
  5. Ab 15 Tage 100% des vereinbarten Veranstaltungspreises.
  6. Bei Nichtantritt ohne vorherige Absage ebenfalls 100%.
  7. Eine Anpassung der Teilnehmerzahl erfolgt auf der Grundlage der oben genannten Regelungen – in schriftlicher Form.
  8. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl kann allerdings nur bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten vorgenommen werden.
  9. Beachten Sie  dass die zuletzt höchst gemeldete Personenanzahl abgerechnet wird wenn weniger Personen anreisen!
  10. Die Anzahlung wird bei der Berechnung berücksichtigt.
  11. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden.
  12. Bei Umbuchungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  13. Damit Ihnen keine Stornokosten entstehen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Hochzeitsversicherung.
  14. Abschluss-Abrechnung vor Ort in Bar oder mit EC-,Visa- oder Master-Karte.
  15. Abrechnung per Rechnungsstellung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung beider Geschäftspartner.

[Bitte beachten Sie dass individuelle AGBs bei Vertragsabschluß möglich sind.]

Ausstellungsordnung

internationale Bogen- und Messermachermesse

Hotel Lochmühle GmbH

 

1. Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Fachmesse

für die Präsentation und den Verkauf von Bogensportartikeln, Messern, Outdoorausrüstung und

artverwandter Artikel. Wir legen Wert auf die Professionalität der Aussteller und die Qualität der

angebotenen Waren. Der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH kann deshalb eine Auswahl unter

den Aussteller- Interessenten bezüglich ihrer Zulassung treffen (oder sie auch ggf. ablehnen),

· wenn Qualität und Professionalität des Ausstellers offensichtlich nicht gegeben ist,

· wenn sich abzeichnet, dass die Nachfrage nach Ausstellerflächen das Angebot übertrifft,

· wenn bestimmte Warengruppen über- oder unterrepräsentiert sind und somit die Ausgewogenheit

des Angebots gefährdet wird. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter hier nach Einzelfall.

 

2. Die Aussteller können sowohl gewerblich als auch nicht gewerblich sein. Über ihren Status

müssen die Aussteller die Veranstalter wahrheitsgemäß informieren. Betreiber von

Neuwarengeschäften müssen entweder im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein oder ein

feststehendes Gewerbe bei ihrem jeweils zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben (eine

entsprechende Bescheinigung sollte der Aussteller/die Ausstellerin vorweisen können).

Grundsätzlich ist jede/-r Aussteller/-in für die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen zum Feilbieten

und/oder Verkauf irgendwelcher Waren selbst verantwortlich.

 

3. Die Ausstellerfläche liegt auf dem Gelände der Hotel Lochmühle GmbH und ist wie auf dem

Messeplan beschrieben. Die Aussteller haben sich an die zugewiesene Fläche zu halten.

Parkplätze für Aussteller die eine Fläche im Zelt gebucht haben befinden sich direkt auf dem

Gelände (Plan Austellerparkplatz Zeltstände). Für Aussteller die eine Freifläche gebucht haben ist

ein Parkplatz direkt auf dieser Fläche möglich – nach Anmeldung. Sämtliche Zufahrten, Laufwege und

Rettungswege sowie Zugänge sind freizuhalten. Es gilt ein absolutes Parkverbot für Diese.

 

4. Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner

Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern

kommt. Bei Nichteinhalten hat der Veranstalter die Möglichkeit, Maßnahmen gegen diese

Personen einzuleiten und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen, um diese von der

Veranstaltung auszuschließen ohne jegliche Rückerstattungen.

4.1 Insbesondere Anbieter von Waren, welche unter das Waffenrecht fallen (z.B. Hieb- und

Stichwaffen, Messer von Klingenlängen über 12 cm, vgl. Waffengesetz §42a) sind verpflichtet,

diese Waren gegen unkontrollierten Zugriff von Besucherseite her zu schützen. Der Verkäufer

muss den Kunden bei Interesse an diesen Waren darüber informieren, dass diese unter das

Waffenrecht fallen. Beim Verkauf soll dieser Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis

transportiert werden.

 

5. Es dürfen keine Tonträger allgemeinen Inhalts betrieben werden.

 

6. Der Verkauf von Pornographie ist untersagt.

 

7. Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz eingenommen werden, es besteht kein

Anspruch auf einen bestimmten Platz.

 

8. Es dürfen keine Waren angeboten werden, welche strafbaren Inhalts sind (z.B. NS-Symbole

etc.); s. hierzu auch § 86 a StGB.

 

9. Einzelheiten der geschäftlichen Abläufe zwischen Aussteller und Veranstalter sind in den AGBs

Und/oder im Ausstellungsvertag festgelegt.

 

10. Den Anweisungen der Veranstalter und deren autorisierten Helfer ist Folge zu leisten.

 

11. Die Messe ist am Samstag des Messewochenendes von 10.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag von

10.00 bis 17.00 Uhr für Kunden und Verkauf geöffnet.

 

12. Zum Testen von Bögen werden Schießstände mit FITA Scheiben sowie 3D Zielen

eingerichtet sein. Der Veranstalter beauftragt eine autorisierte Person mit der dortigen Aufsicht, deren Anweisung ist Folge zu leisten. Es gelten die Regeln des Deutschen Schützenbunds (DSB).

Sicherheit hat oberste Priorität.

 

13. Aussteller haben ihren Platz am Verkaufsstand an den Verkaufstagen bis 10:00 Uhr

einzunehmen. Nach Beendigung der Messe müssen sie ihren Stand so verlassen wie vorgefunden.

Erst nach Beendigung der Messe - am Sonntag um 17:00 Uhr - dürfen Aussteller ihre

Stände abbauen.

 

14. Die Bestimmungen aus der Ausstellungsordnung sind für alle Vertragspartner bindend.

Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Veranstalter zur Änderung der Ausstellungsordnung

berechtigt. Zusätzlich zu dieser gilt für die Campingflächen und das Messegelände eine Nachtruhe

ab 23:00 Uhr. Für Lagerfeuer gilt, dass Diese nur in Verbindung mit einer Unterschale im

Außenbereich erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum

Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.

 

15. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Für sonstige

Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung

seitens eines Messeteilnehmers oder Messebesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle

GmbH nicht. Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss dieser für

entstandene Schäden haften.

 

16. Bei Verstößen gegen die Marktordnung oder AGBs der Hotel Lochmühle GmbH dürfen die

Veranstalter Maßnahmen bis hin zum Marktverweis durchführen, ohne Anspruch auf

Ersatzansprüche oder Rückzahlungen.

 

17. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Veranstaltung ist das für

Eigeltingen zuständige Gericht.

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The TYPO3 Universe

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No matter if you are a beginner or an expert in TYPO3, there is a wide range of activities surrounding the Community available. 

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Extensions are the cornerstone in the internal architecture of TYPO3. In order to understand the importance and the endless perspectives of this concept, lets take a quick look at past.

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Wir haben keinen Einfluss darauf, welche Daten ein aktiviertes Plugin erfasst und wie diese durch den Anbieter verwendet werden. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass eine direkte Verbindung zu den Diensten des Anbieters ausgebaut wird sowie mindestens die IP-Adresse und gerätebezogene Informationen erfasst und genutzt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Diensteanbieter versuchen, Cookies auf dem verwendeten Rechner zu speichern. Welche konkreten Daten hierbei erfasst und wie diese genutzt werden, entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Diensteanbieters. Hinweis: Falls Sie zeitgleich bei Facebook angemeldet sind, kann Facebook Sie als Besucher einer bestimmten Seite identifizieren.

Wir haben auf unserer Website die Social-Media-Buttons folgender Unternehmen eingebunden:

Facebook Inc. (1601 S. California Ave - Palo Alto - CA 94304 - USA)
Twitter Inc. (795 Folsom St. - Suite 600 - San Francisco - CA 94107 - USA)
Google Plus/Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway - Mountain View - CA 94043 - USA)
Pinterest
XING AG (Gänsemarkt 43 - 20354 Hamburg - Deutschland)
LinkedIn Corporation (2029 Stierlin Court - Mountain View - CA 94043 - USA)
Stumbleupon
Flattr

Google AdWords

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten.

Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.

Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten:

Hotel Lochmühle GmbH 
Erlebnisgastronomie 

Hinterdorfstraße 44 
D-78253 Eigeltingen 

Mit der Anmeldung als Aussteller oder dem Erwerb einer Eintrittsberechtigung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.

Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Campingplatzordnung

Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die
Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten Sie daher die nachstehende Platzordnung:

  1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung und mit dem Campingplatzausweis gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Veranstaltungskasse der internationalen Bogen- und Messermachermesse an. Der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
  2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
  3. Den Weisungen des Veranstalters Hotel Lochmühle GmbH und dessen Weisungsbefugten muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
  4. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden.
  5. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
  6. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter.
  7. Für Lagerfeuer gilt, dass Diese nur in Verbindung mit einer Unterschale erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.
  8. Die Platzruhe dauert von 22.00 Uhr - 07.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radio und Plattenspieler und ähnliche Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
  9. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet.
  10. Der Lagerplatz ist vom Campinggast so wie er Ihn bei seiner Anreise vorgefunden hatte zu verlassen.
  11. Der Campingplatz ist ausschließlich zu Zwecken der Übernachtung zu nutzen. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vor dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz sind ausdrücklich verboten und werden mit einem Platzverweis geahndet.
  12. Der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH und dessen Weisungsbefugten sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
  13. Der Platz ist am Sonntag des Messewochenedes bis 20:00 Uhr zu räumen. Für eine Verlängerung des Camping Tickets über dieses Datum hinaus melden Sie sich bitte bei dem Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH.
  14. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Für sonstige Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung seitens eines Campinggastes oder Campingbesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle GmbH nicht. Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss dieser für entstandene Schäden haften.
  15. Es gelten die AGBs der Hotel Lochmühle GmbH, diese sind einzusehen unter: www.erlebnisgastronomie.de/agb