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Ausstellervertrag

Mit der Standanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Messeteilnehmer den

Abschluss eines Ausstellervertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich oder per

Email vorgenommen werden. Der Ausstellervertrag kommt mit dem Zugang der unterschriebenen

Anmeldebestätigung beim Messeveranstalter Hotel Lochmühle GmbH zustande.

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung

der Messe für den Messezeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der

Anmeldebestätigung/Rechnung.

 

Leistungen und Zahlung

Der Messeveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren

Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der

Messeveranstalter den Messeteilnehmer/Aussteller unverzüglich unterrichten. Eine Zahlung ist

innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung der Rechnung bzw. Angebots (nur nach einer

Bestätigung der Ausstelleranmeldung aufgrund des bereits zugesandten Angebots) zu leisten,

Ausnahmen sind nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

 

Rücktritt seitens des Messeteilnehmers/Ausstellers

Der Aussteller kann jederzeit vor Messebeginn von der Messeteilnahme zurücktreten. Es wird

empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei

Rücktritt vom 20. Tag bis zum letzten Werktag vor Messebeginn sind keine Rückzahlungen möglich.

Der Gesamtbetrag bei Abschluss eines Ausstellervertrages ist innerhalb von zwei Wochen nach

der Messe fällig. Die Firma Hotel Lochmühle GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend

zu machen, die (soweit kein Ersatz- Messeteilnehmer gestellt wird) in Prozent der auf den

Aussteller/Messeteilnehmer entfallenden Ausstellergebühr wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt (bezieht sich auf den verabredeten Gesamtpreis) • vom 50. Tag bis zum 31.

Tag vor Messebeginn 25%, • vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Messetermin 50%, • vom 20. Tag bis

zum letzten Werktag vor Messetermin 100%, • am Tag des Messeantritts, bei Nichterscheinen und

Stornierung nach Messebeginn ebenfalls 100%.

 

Rücktritt seitens des Messeveranstalters

Die Firma Hotel Lochmühle GmbH ist bei (im Fall des Falles aufzuführenden) schwerwiegenden

Gründen (z.B. Mangel an Messeteilnehmern) berechtigt, die Messe bis zu 30 Tage vor

Messebeginn abzusagen. Eine bereits von einem Aussteller gezahlte Gebühr wird in diesem Fall

unverzüglich erstattet.

 

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Messe nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt unvorhersehbar

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den

Ausstellervertrag kündigen. Bei Kündigung vor Messebeginn erhält der Aussteller die gezahlte

Ausstellergebühr unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits

erbrachte Leistungen kann die Firma Hotel Lochmühle GmbH ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Messe, kann der Ausstellervertrag

ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Firma Hotel Lochmühle

GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag

aus den genannten Gründen gekündigt, hat die Firma Hotel Lochmühle GmbH einen

Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Messedienstleistungen.

 

Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Veranstalter Hotel Lochmühle GmbH

bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Ausstellerordnung sowie gegen

gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf.

Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.

 

Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB

(Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein

Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger

Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen),

§ 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB

(Volksverhetzung), zu denen die Vertragspartner nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung

schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl

er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe von

50.000,00 € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer

Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

 

Haftung

Die Firma Hotel Lochmühle GmbH haftet nicht für Körperschäden. Der übliche Ablauf der Messe

ist bei der Allianz versichert. Für sonstige Schadenersatzansprüche wegen Sach- und

Körperschäden, die ihre Ursache in einer Handlung seitens eines Messeteilnehmers oder

Messebesuchers haben, haftet die Firma Hotel Lochmühle GmbH nicht (bitte informieren Sie sich

bei Ihrer Haftpflichtversicherung). Liegt die Ursache in einer Handlung seitens eines Dritten, muss

dieser für entstandene Schäden haften.

 

Betreten der Mietflächen

Der Veranstalter oder seine Beauftragten steht das Betreten sämtlicher im Vertag aufgeführten

Flächen oder Räume jederzeit frei.

 

Datenschutz

Die Details zu Datenschutzrechtlichen Themen finden sie unter: www.bogenmesse.de/datenschutz

 

Marktordnung

Die Details zu Datenschutzrechtlichen Themen finden sie unter: www.bogenmesse.de/marktordnung

 

Ausstellungsordnung

Die Bestimmungen aus der Ausstellungsordnung sind für alle Vertragspartner bindend.

Bei Vorliegen berechtigter Interessen ist der Veranstalter zur Änderung der Ausstellungsordnung

berechtigt. Zusätzlich zu dieser gilt für die Campingflächen und das Messegelände eine Nachtruhe

ab 23:00 Uhr. Für Lagerfeuer gilt, dass diese nur in Verbindung mit einer Unterschale im

Außenbereich erlaubt sind. Es sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten wie zum

Beispiel die jeweilige Waldbrandwarnstufe.

 

Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Ausstellerverträgen individuelle

Vereinbarungen getroffen werden.

 

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Eigeltingen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertag ist das für

Eigeltingen zuständige Gericht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform. Das gleiche gilt für Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung

dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,

an der Vereinbarung von Bestimmungen mitzuwirken, die durch ein der wirksamen Bestimmungen

rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

Sind Bestimmungen dieses Vertrages auslegungs- und ergänzungsbedürftig, so hat die

Auslegung und Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie der Geste, Inhalt und Zweck des

Verlages bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Parteien bei

Abschluss dieses Vertrages getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder

Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Dies gilt entsprechend, wenn dieser Vertag Lücken

aufweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen und des Geschäftsführers ist ausgeschlossen.
  2. Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens, Rückgriffs oder anderer Maßnahmen gegen den Veranstalter, dessen Geschäftsführer und Helfer soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Die Teilnahme unter Alkohol und Drogen ist strengstens verboten.
  4. Fahrzeuge die von Ihnen bewegt werden, unterliegen in bestimmten Bereichen der Stvo.
  5. Bei Benutzung müssen Sie selbst Ihre Fahrtauglichkeit in Bezug auf Alkohol- oder Ähnlichem prüfen.
  6. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  7. Es besteht Helmpflicht!
  8. Der Sicherheitsabstand muss zu jeder Zeit so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird!
  9. Besondere Veranstaltungen können mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Veranstalters ausgeschlossen.
  10. Nutzungsrechte zur Veröffentlichung und Verwertung von Foto- und Videoaufnahmen welche während der Veranstaltung gemacht werden liegen unbeschränkt bei der Lochmühle GmbH.
  11. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene Gegenstände wie Fotos, Handys, Brillen, Mützen, etc.
  12. Vorkommnisse / Unfälle sind in jedem Falle vor Verlassen des Geländes zu melden. Bei Nichtbeachtung lehnen wir jegliche Haftung und/oder Ansprüche ab.
  13. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer bei der Anreise keinen Alkohol konsumieren – da wir Sie sonst von den Veranstaltungen ausschließen müssen.
  14. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist auf dem Betriebsgelände und Parkplatz nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen zwingen Sie uns, ein Korkgeld von mindestens ab € 100,00 zu verlangen.
  15. Unsere Unternehmensphilosophie ist es, unseren Gästen einen fröhlichen und schönen Aufenthalt zu bieten. Schwierigkeiten bereiten uns Gruppen, die ihren Ausflug unter das Motto „Rücksichtsloses Austoben“ stellen.
  16. Wir bieten mit den Scheunenfesten den Freiraum, lange und ausgiebig feiern zu können, im Gegenzug verlangen wir ab 22:00 Uhr im Hotel und im Hofbereich zum Schutz unserer Gäste, absolute Ruhe.
  17. Werden die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unsachgemäß verunreinigt, erheben wir eine Reinigungsgebühr ab € 50,-.

 

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen und Änderung der Personenzahl

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Lochmühle GmbH.
  2. Bis 46 Tage vor der Veranstaltung wird die geleistete Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  3. Die Rücktritts- bzw. Anpassungspauschale beträgt ab 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35% der ursprünglich gebuchten Leistungen.
  4. Ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%.
  5. Ab 15 Tage 100% des vereinbarten Veranstaltungspreises.
  6. Bei Nichtantritt ohne vorherige Absage ebenfalls 100%.
  7. Eine Anpassung der Teilnehmerzahl erfolgt auf der Grundlage der oben genannten Regelungen – in schriftlicher Form.
  8. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl kann allerdings nur bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten vorgenommen werden.
  9. Beachten Sie  dass die zuletzt höchst gemeldete Personenanzahl abgerechnet wird wenn weniger Personen anreisen!
  10. Die Anzahlung wird bei der Berechnung berücksichtigt.
  11. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden.
  12. Bei Umbuchungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  13. Damit Ihnen keine Stornokosten entstehen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Hochzeitsversicherung.
  14. Abschluss-Abrechnung vor Ort in Bar oder mit EC-,Visa- oder Master-Karte.
  15. Abrechnung per Rechnungsstellung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung beider Geschäftspartner.

[Bitte beachten Sie dass individuelle AGBs bei Vertragsabschluß möglich sind.]

Die internationale Bogen- und Messermachermesse ist eine Veranstaltung der 


Hotel Lochmühle GmbH 
Erlebnisgastronomie

Hinterdorfstraße 44 
D-78253 Eigeltingen

Telefon: +49 7774 9393 0 
Telefax: +49 7774 9393 93
E-Mail: info@erlebnisgastronomie.de
Internet: www.erlebnisgastronomie.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christofer Bihler
Registergericht: Amtsgericht Freiburg 
Registernummer: HRB 590315

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 179513448
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Christofer Bihler (Anschrift wie oben)

Bankverbindung:

Volksbank Stockach 
BLZ: 690 61800 
Kto.Nr.: 42 16 21 24    
IBAN-Nr.: DE 5969 0618 0000 4216 2124 
BIC-Code: GENODE61UBE